Förderung für Weiterbildung, Coaching und Organisationsentwicklung in Hamburg

Förderung bei Mikusi heißt: drei Angebote, vier Förderwege. Die Coaching-Ausbildung „Systemisches Organisationscoaching“ in Hamburg wird über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder über das Qualifizierungschancengesetz mit deinem Arbeitgeber finanziert. Das Einzelcoaching auf dem Weg in die Selbstständigkeit läuft über den AVGS deiner Arbeitsvermittlung. Und für kleine und mittlere Unternehmen fördert das ESF-Programm INQA-Coaching die Organisationsentwicklung im Betrieb. Welcher Weg zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Hier findest du ihn in einer Minute.

Welcher Förderweg passt zu dir?

Arbeitsuchend: Weiterbildung mit Bildungsgutschein

Die Agentur für Arbeit übernimmt mit einem Bildungsgutschein die Kosten der 12-monatigen Weiterbildung „Systemisches Organisationscoaching“ vollständig. Das gilt ausdrücklich auch im Bürgergeld-Bezug. Start ist der 16. Januar 2027 in Hamburg, der Bildungsgutschein muss bis zum 15.01.2027 bei Mikusi vorliegen.

Gründung: Einzelcoaching mit AVGS

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die Arbeitsvermittlung dein Einzelcoaching auf dem Weg in die Selbstständigkeit: Purpose, Positionierung, Sichtbarkeit. Bis zu 80 Maßnahmestunden, für dich kostenfrei. In Präsenz in Hamburg, hybrid oder online.

Angestellt: Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz

Über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) beteiligt sich die Agentur für Arbeit an den Weiterbildungskosten für Beschäftigte, dein Arbeitgeber stellt den Antrag. Bei Betrieben unter 50 Beschäftigten übernimmt die Agentur die Lehrgangskosten vollständig. Die Argumente für das interne Gespräch bekommst du von mir.

Unternehmen: geförderte Organisationsentwicklung mit INQA-Coaching

INQA-Coaching ist der Förderweg für Unternehmen, unabhängig von Agentur für Arbeit und Bildungsgutschein: Kleine und mittlere Unternehmen bekommen 80 % der Kosten für eine begleitete Organisationsentwicklung erstattet, bis zu 12 Beratungstage zu Führung, Zusammenarbeit und digitaler Transformation. Voraussetzung: weniger als 250 Beschäftigte und mindestens zwei Jahre am Markt.

AZAV-zugelassene Bildungsträgerin in Hamburg

Mikusi ist als Bildungsträgerin nach AZAV zugelassen, zertifiziert durch CERTQUA, eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle. Die Weiterbildung ist als Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen (Zertifikat 2026M101374-10001, gültig bis 23.08.2029).

Die offiziellen Informationen zu den Förderinstrumenten findest du bei der Bundesagentur für Arbeit zum Bildungsgutschein, zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und zur Förderung von Weiterbildung für Unternehmen, sowie bei der Initiative Neue Qualität der Arbeit zum INQA-Coaching.

Häufige Fragen zur Förderung

Welche Förderung passt, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Beide Wege über die Arbeitsverwaltung stehen dir offen. Für die Weiterbildung stellt dein Jobcenter den Weiterbildungsbedarf fest, Beratung und Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit. Den AVGS für das Einzelcoaching stellt dein Jobcenter selbst aus.

Was kostet mich die Förderung auf den vier Wegen?

Mit Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten vollständig. Das AVGS-Einzelcoaching ist für dich kostenfrei. Über das Qualifizierungschancengesetz richtet sich der Zuschuss nach der Betriebsgröße, bei Betrieben unter 50 Beschäftigten übernimmt die Agentur die Lehrgangskosten vollständig. Beim INQA-Coaching, dem Förderweg für Organisationsentwicklung in Unternehmen, trägt der Betrieb 20 % der Beratungskosten.

Muss ich zuerst zur Agentur oder zuerst zu Mikusi?

Am besten beides parallel. Im Kennenlerncall klären wir Passung und Zulassungsvoraussetzungen, und du bekommst Maßnahmenummer, Flyer und Begründung für dein Beratungsgespräch. Den Termin bei Agentur oder Jobcenter forderst du gleichzeitig an, dort gibt es oft mehrere Wochen Vorlauf.

Was passiert, wenn die Agentur die Förderung ablehnt?

Eine Ablehnung beendet den Weg zur Weiterbildung nicht. Es gibt vier Alternativen: Ratenzahlung in 6 oder 12 Monatsraten, ein solidarischer Preis auf Anfrage, das Mikusi-Stipendium mit 3.100 € Zuschuss zur Teilnahmegebühr und der Weiterbildungsbonus PLUS für Beschäftigte mit Wohn- oder Arbeitsort Hamburg mit bis zu 1.000 € Zuschuss.

Informationen für Arbeitsvermittlung und Jobcenter

Für Arbeitsvermittler:innen und Fallmanager:innen liegen alle Eckdaten, Maßnahmenummern und Flyer kompakt auf einer Seite: Informationen für die Arbeitsvermittlung.

Kennenlerncall: Sprich direkt mit mir

Ich bin Dr. Cordula Bestvater, Gründerin von Mikusi, promoviert in psychischer Gesundheitsförderung und seit über zehn Jahren als Coachin, Trainerin und Beraterin in der Personal- und Organisationsentwicklung tätig. Im kostenlosen Kennenlerncall klären wir, welcher Förderweg zu deiner Situation passt, und du gehst vorbereitet in dein Gespräch mit Agentur, Jobcenter oder Arbeitgeber.

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