Qualifizierungschancengesetz: geförderte Weiterbildung für Beschäftigte in Hamburg
Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) fördert Weiterbildung im laufenden Arbeitsverhältnis: Die Agentur für Arbeit beteiligt sich gemeinsam mit deinem Arbeitgeber an den Kosten der Coaching-Ausbildung „Systemisches Organisationscoaching“ in Hamburg. Für Angestellte, die diese Weiterbildung machen wollen, ist das die überraschend gute Nachricht.
Bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten übernimmt die Agentur die Lehrgangskosten vollständig.
Förderfähigkeit nach dem Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz stellt drei zentrale Bedingungen an die Maßnahme, und die Weiterbildung erfüllt alle drei:
- Umfang über 120 Stunden: Die Weiterbildung umfasst 556 Unterrichtseinheiten über zwölf Monate.
- Zulassung: Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung, zugelassen durch CERTQUA (Zertifikat 2026M101374-10001, Zulassungszeitraum 24.08.2026 bis 23.08.2029)
- Inhalte über den Arbeitsplatz hinaus: Gefördert werden Kompetenzen, die über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen. Systemisches Organisationscoaching ist ein eigenständiges Rollenprofil, genau das.
Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass dein Berufsabschluss mindestens zwei Jahre zurückliegt. Die Details klärt der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Förderhöhe: Was die Agentur für Arbeit übernimmt
Die Förderhöhe richtet sich nach der Größe deines Betriebs. Je kleiner das Unternehmen, desto höher der Zuschuss:
- Unter 50 Beschäftigte: Die Agentur übernimmt die Lehrgangskosten vollständig, dein Betrieb zahlt keinen Eigenanteil.
- 50 bis 499 Beschäftigte: Der Betrieb beteiligt sich mit 50 Prozent an den Lehrgangskosten.
- Ab 500 Beschäftigte: Der Betrieb beteiligt sich mit 75 Prozent.
Dazu kommen mögliche Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für Zeiten, in denen du für die Weiterbildung freigestellt bist, ebenfalls gestaffelt nach Betriebsgröße. Bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung entfällt die Betriebsbeteiligung in Betrieben unter 500 Beschäftigten ganz, und eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Weiterbildung verbessert die Konditionen zusätzlich.
Gut kombinierbar für Hamburger:innen: Der Weiterbildungsbonus PLUS (bis 1.000 €) steht Beschäftigten mit Wohn- oder Arbeitsort Hamburg offen.
Dein Weg zur QCG-Förderung in vier Schritten
Schritt 1: Kennenlerncall mit Dr. Cordula Bestvater buchen
Wir klären, ob die Weiterbildung zu deinem beruflichen Ziel passt, und du bekommst die Unterlagen für die nächsten beiden Gespräche: Eckdaten, Maßnahmenummer und die Argumente für deinen Betrieb.
Schritt 2: Das Gespräch im Betrieb führen
Die Förderung läuft gemeinsam mit deinem Arbeitgeber, sein Einverständnis ist der Schlüssel. Drei Argumente tragen das Gespräch: Die Weiterbildung qualifiziert für Rollen- und Verantwortungsklärung, also für Arbeit, die im Betrieb sofort wirksam wird. Die europäische KI-Verordnung verpflichtet Organisationen seit Februar 2025, die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sicherzustellen (Art. 4 KI-VO), und KI-Einsatz ist fester Bestandteil des Curriculums. Und je nach Betriebsgröße trägt die Agentur einen erheblichen Teil der Kosten, bei kleinen Betrieben alle.
Schritt 3: Förderanfrage beim Arbeitgeber-Service stellen
Dein Betrieb wendet sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, auch eine unverbindliche Förderanfrage vorab ist möglich. Alternativ kannst du die Förderung selbst anfragen und deinem Betrieb eine Vollmacht erteilen.
Schritt 4: Bewilligung, Anmeldung, Start
Nach der Bewilligung meldest du dich bei uns an, wir holen die Kostenzusage ein, und am 16. Januar 2027 geht es los. Auch hier gilt: letzte Abgabe des Bildungsgutscheins bei uns am 15.01.2027.
Für Arbeitgeber:innen
Du überlegst, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für die Weiterbildung anzumelden? Im Kennenlerngespräch klären wir Passung, Ablauf und Förderkonditionen, kostenfrei und unverbindlich. Alle Eckdaten der Maßnahme findest du kompakt auf der Seite Informationen für die Arbeitsvermittlung und im Programm der Coaching-Ausbildung Systemisches Organisationscoaching in Hamburg (Mikusi Akademie).
Häufige Fragen zum Qualifizierungschancengesetz
Muss mein Arbeitgeber der Weiterbildung zustimmen?
Ja. Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz läuft gemeinsam mit deinem Betrieb, sein Einverständnis ist der Schlüssel. Die Förderanfrage stellt der Betrieb beim Arbeitgeber-Service, alternativ fragst du selbst an und erteilst deinem Betrieb eine Vollmacht.
Wie hoch ist der Zuschuss zu den Lehrgangskosten?
Das hängt von der Betriebsgröße ab: Unter 50 Beschäftigte übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten vollständig, bei 50 bis 499 Beschäftigten trägt der Betrieb 50 Prozent, ab 500 Beschäftigten 75 Prozent. Bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung entfällt die Betriebsbeteiligung in Betrieben unter 500 Beschäftigten.
Gibt es auch einen Zuschuss zum Gehalt?
Ja. Für Zeiten, in denen du für die Weiterbildung freigestellt bist, sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich, ebenfalls gestaffelt nach Betriebsgröße. Die Details klärt der Arbeitgeber-Service im Einzelfall.
Kann ich den Weiterbildungsbonus PLUS kombinieren?
Der Weiterbildungsbonus PLUS steht Beschäftigten mit Wohn- oder Arbeitsort Hamburg offen, mit bis zu 1.000 € Zuschuss. Ob die Kombination in deinem Fall möglich ist, klären wir im Kennenlerncall.
Sprich direkt mit mir
Die Weiterbildung leite und verantworte ich, Dr. Cordula Bestvater, Gründerin von Mikusi, promoviert in psychischer Gesundheitsförderung und seit über zehn Jahren als Coachin, Trainerin und Beraterin in der Personal- und Organisationsentwicklung tätig. Alle Gespräche auf dem Weg zur Förderung führst du direkt mit mir. Einen Überblick über alle Förderwege findest du auf der Seite Förderung für Weiterbildung, Coaching und Organisationsentwicklung in Hamburg.
Weitere Förderwege und Informationen
- Förderung für Weiterbildung, Coaching und Organisationsentwicklung in Hamburg: alle Förderwege
- Bildungsgutschein für die Coaching-Ausbildung in Hamburg
- AVGS-Coaching in Hamburg: Einzelcoaching auf dem Weg in die Selbstständigkeit
- INQA-Coaching: geförderte Organisationsentwicklung für KMU
- Informationen für die Arbeitsvermittlung
- Coaching-Ausbildung Systemisches Organisationscoaching in Hamburg (Mikusi Akademie)